Das Justizdepartement hat den neuen Asylchef ernannt – ohne sich an die klaren Vorgaben des Bundesrates zu halten, der eine schriftliche Dokumentation des Auswahlverfahrens verlangt. Stattdessen hat sich die Findungskommission auf mündliche Anhörungen beschränkt. Das Vorgehen hat System: Immer häufiger entziehen sich Bundesrat und Verwaltung der öffentlichen Kontrolle, indem sie bewusst auf schriftliche Aufzeichnungen verzichten. Das Öffentlichkeitsgesetz, das eigentlich den freien Zugang zu amtlichen Dokumenten garantiert, wird so systematisch ausgehebelt. Ganz nach dem Motto: Was nicht schriftlich vorliegt, kann auch nicht per Gesuch eingefordert werden. Warum das schädlich ist für die Aufgabe des Journalismus als «Public Watchdog» und die Medienfreiheit ernsthaft bedroht, erfahrt ihr in dieser Folge.